Thüringen

Gesamt

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Die Thüringer Regelung eines legislativen Fußabdrucks erfüllt einige Kriterien eines Lobbyregisters.

In Thüringen existiert eine Regelung, welche wesentliche Elemente eines legislativen Fußabdrucks umsetzt. Kritisch einzustufen ist allerdings die Möglichkeit der Interessenvertreter, die Offenlegung der Stellungnahmen zu verhindern.

Die rot-rot-grüne Landesregierung führte im Jahr 2018 eine 18 bis 24-monatige Karenzzeitregelung ein. Entsprechende Regelungen sind in § 5b-d des Thüringer Ministergesetzes zu finden. 2021 hat Thüringen Sanktionen bei Verstößen gegen die Karenzzeitregelung eingeführt.

Diese Verhaltensregeln in Thüringen sind in der Geschäftsordnung geregelt und weisen mit den folgenden zwei Ausnahmen keine Besonderheiten auf: Zum einen müssen lediglich die in Erwartung des Mandats aufgegebenen früheren Tätigkeiten angezeigt werden, und zum anderen ist die Offenlegung potenzieller Interessenskonflikte bei der gesetzgeberischen Arbeit unzulänglich.

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