Gesamt
Die rot-rot-grüne Landesregierung führte im Jahr 2018 eine 18 bis 24-monatige Karenzzeitregelung ein. Entsprechende Regelungen sind in §§ 5b-des Ministergesetzes zu finden. 2021 hat Thüringen überdies Sanktionen bei Verstößen gegen die Karenzzeitregelung eingeführt.
Die Verhaltensregeln sind in Thüringen im Abgeordnetengesetz geregelt. Wichtiger Hinweis: Die in der TH-GeschäftsO enthaltenen Verhaltensregeln sind formell zwar noch nicht aufgehoben, jedoch sind sie nicht mehr anwendbar, da lediglich Binnenrecht. Zu kritisieren ist, dass zum einen lediglich die in Erwartung des Mandats aufgegebenen früheren Tätigkeiten angezeigt werden müssen, und zum anderen die Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte bei der gesetzgeberischen Arbeit unzulänglich geregelt ist.
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