Gesamt
In Rheinland-Pfalz existiert keine Regelung für ein Lobbyregister. Das dortige, so bezeichnete “Lobbyregister” greift weder verpflichtend bei Kontaktaufnahme, noch werden die für ein Lobbyregister wesentlichen Informationen erfasst.
In Rheinland-Pfalz existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.
In Rheinland Pfalz existiert keine Regelungen zu Karenzzeiten. Im Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung findet eine solche Regelung auch keine Erwähnung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sah hier im Jahr 2017 keinen Handlungsbedarf.
Die Verhaltensregeln weisen in Rheinland-Pfalz mit der einen allerdings gravierenden Ausnahme, dass die erhaltenen Spenden keiner Veröffentlichungspflicht unterliegen, keine Besonderheiten auf.
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