Gesamt
In Rheinland-Pfalz existieren keine Regelungen zu Karenzzeiten. Somit darf ein ausscheidender Minister oder eine ausscheidende Ministerin bereits am darauffolgenden Tag eine wirtschaftliche Tätigkeit aus demselben Arbeitsbereich aufnehmen, für den er/sie im Ministeramt zuständig war.
Die Verhaltensregeln weisen in Rheinland-Pfalz einen durchschnittlichen Standard auf, mit der einen allerdings gravierenden Ausnahme, dass die erhaltenen Spenden keiner Veröffentlichungspflicht unterliegen.
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