Bayern

Gesamt

{{cat_names[cat.name]}}

In Bayern ist seit dem 01.01.2022 das Lobbyregistergesetz in Kraft. Hervorzuheben sind hierbei vor allem die Sanktionen bei Verstößen, die Pflicht alle Auftraggeber zu nennen sowie dass alle Eingaben öffentlich zugänglich sind. Bei den unzähligen Ausnahmen sowie dass die Abteilungsleitungen der Ministerien nicht mit inbegriffen sind, hat die aktuelle Regelung noch starken verbesserungsbedarf.

Einhergehend mit der Einführung des Lobbyregsiters hat Bayern einen legislativen Fußabdruck eingeführt. Dieser ist gültig für Parlament und Regierung. Auch werden alle Eingaben veröffentlicht.

Für Karenzzeiten gibt es aktuell keine Regelungen in Bayern. Auch im Koalitionsvertrag der CSU und der Freien Wähler findet die Einführung von Karenzzeiten keine Erwähnung. Allerdings fordern die Freien Wähler in ihrem Wahlprogramm eine Karenzzeit von drei Jahren für Minister. Im April 2018 wurde ein Antrag zur Einführung einer 12-monatigen Karenzzeit für Beamte der höheren Qualifikationsebenen von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt.

Die bayerischen Verhaltensregeln wurden 2021 im Zuge der Maskenaffäre noch einmal verschärft und können als Vorbild für andere Bundesländer dienen. Bei der Pflicht, Nebeneinkünfte und Zuwendungen anzuzeigen, findet sich ein Rückgriff auf die Verhaltensregeln des Bundes.

{{cat_names[category]}}

{{_.sumBy(indicators, 'erreichte_punkte')}} von {{_.sumBy(indicators, 'maximalpunkte')}} Punkten

{{indicator.bezeichnung}}
Erklärung: {{indicator.hintergrund}}

Ergebnis: {{indicator.erklaerung}}

{{indicator.erreichte_punkte}} von {{indicator.maximalpunkte}}