Bayern

Gesamt

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Wohl veranlasst durch aktuelle Ereignisse gibt es nunmehr in Bayern eine Karenzzeitreglung (in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre).

Die bayerischen Verhaltensregeln wurden 2021 im Zuge der Maskenaffäre noch einmal verschärft und können im Wesentlichen als Vorbild für die Verhaltensregeln anderer Bundesländer dienen. Bei der Pflicht, Nebeneinkünfte und Zuwendungen anzuzeigen, findet sich ein Rückgriff auf die ehemaligen Verhaltensregeln des Bundes.

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