Baden-Württemberg

Gesamt

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In Baden-Württemberg gibt es inzwischen eine Karenzzeitregelung für Minister:innen und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Die Karenzzeit beträgt 18 Monate.

In den sog. Offenlegungsregeln (=Verhaltensregeln) in Baden-Württemberg fällt auf, dass die von den Abgeordneten erzielten Nebeneinkünfte nur unzureichend anzuzeigen sind. Überdies findet sich keine Möglichkeit, die Verletzung von Anzeigepflichten wirksam zu sanktionieren (nur Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die Fraktionen).

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