Baden-Württemberg

Gesamt

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Das “Transparenzregister” des Landes erfüllt die meisten Ansprüche an ein Lobbyregister und wurde 2021 geschaffen. Ein zentraler Kritikpunkt ist allerdings, dass der tatsächliche Umfang der Lobbytätigkeit nicht offen gelegt wird.

Das 2021 eingeführt “Transparenzregister” des Landes sieht einen legislativen Fußabdruck für die Landesregierung vor. Die neue Regelung gilt für die Regierung/Ministerien und umschließt explizit die Erarbeitungsphase von Gesetzen.

In Baden-Württemberg existiert keine Karenzzeitregelung für Minister und Staatssekretäre. Die grün-schwarze Landesregierung prüft die Einführung von Karenzzeiten.

In den Verhaltensregeln in Baden-Württemberg (sog. Offenlegungsregeln) fällt auf, dass die von den Abgeordneten erzielten Nebeneinkünfte nur unzureichend anzuzeigen sind. Überdies findet sich keine Möglichkeit, die Verletzung von Anzeigepflichten wirksam zu sanktionieren (nur Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die Fraktionen).

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