Schleswig-Holstein

Gesamt

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In Schleswig-Holstein existiert keine Regelung für ein Lobbyregister.

In Schleswig-Holstein existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.

Das Land Schleswig-Holstein hat unter Führung der SPD im Jahr 2016 eine 24-monatige Karenzzeit eingeführt. § 8a des Landesministergesetzes dokumentiert entsprechende Regelungen.

Es handelt sich um erfreuliche Verhaltensregeln, denen mit Ausnahme der nicht Euro-genauen Pflicht zur Angabe der Nebeneinkünfte eine Vorbildfunktion zugesprochen werden kann.

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