Lobbyranking 2026 · Bundesland im Detail
setzt sich zusammen aus
Trotz des Namens Lobbyregister ist die Berliner Regelung v.a. ein Fußabdruck. Die Regelung ist dahingehend umfassend, als dass explizit alle Eingaben auch vor und während der Erarbeitung eines Gesetzes veröffentlicht werden sollen – auch wenn die Erarbeitung von Verordnungen nicht einbezogen ist. Allerdings fehlt es an einer Erklärung, wie sich diese Eingaben auf die Erarbeitung auswirkten. In der Praxis gibt es zudem ein weitreichendes Vollzugsdefizit, wie auch der Evaluierungsbericht demonstriert.
Im Koalitionsvertrag 2023 – 2026 der rot-schwarzen Koalition ist eine Regelung zur Karenzzeit von Senator:innen (im Gegensatz zum vorhergegangen Koalitionsvertrag) nicht mehr vorgesehen. Es liegt lediglich ein Gesetzentwurf der Opposition vom Mai 2023 vor.
Die Berliner Verhaltensregeln des Abgeordnetengesetzes enthalten trotz einer seit langem angekündigten Änderung immer noch erhebliche Lücken. Unzureichend geregelt sind die Anzeigepflicht bezüglich den vor der Mandatsübernahme ausgeübten Tätigkeiten sowie der Angabe der Höhe der Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Vor allem fehlt eine Möglichkeit, Sanktionen, in Form von Ordnungsgeldern, zu verhängen.
Erklärung
Gibt es eine verbindliche Regelung sowohl für Abgeordnete im Parlament als auch für die Regierung (Ministerien)?
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Für das Funktionieren einer Demokratie ist die Integrität der handelnden Personen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In besonderem Maße gilt dies für den Prozess der Entstehung der Gesetze. Wir haben die entsprechenden Lobbygesetze in den deutschen Bundesländern miteinander verglichen.
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