Gesamt
Hamburg war das erste Bundesland, das im Jahr 2014 eine Karenzzeitregelung eingeführt hat. Die Karenzzeiten sind in § 9a des Senatsgesetzes normiert.
Die Verhaltensregeln befinden sich qualitativ nicht in einer Stufe zu dem HH-Transparenzgesetz (Inhalt: Informationsrechte der Bürger:innen bezüglich des Behördenhandelns), bei dem Hamburg eine Vorreiterrolle einnimmt. Hinsichtlich der vor Mandatsübernahme ausgeübten Tätigkeiten der Abgeordneten gibt es nur eine stark eingeschränkte Anzeigepflicht. Auch fehlen Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Verstößen.
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