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Gesamt

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Im Wege einer 2015 durchgeführten Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung wurde eine Karenzzeitregelung eingeführt. Leider beträgt deren Dauer in der Regel lediglich 12 Monate und nur in schweren Fällen 18 Monate. Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die Karenzzeitregelungen fehlen.

Veranlasst durch das Fehlverhalten einiger Abgeordneter (etwa Fall Amthor, Maskenaffäre) wurden die Verhaltensregeln verschärft und bei dieser Gelegenheit in das Abgeordnetengesetz (§§ 45 bis 52a) integriert. Bis auf die fehlende Pflicht, den für die Ausübung der Nebentätigkeiten entstehenden zeitlichen Umfang anzugeben, sind sie nunmehr sehr ordentlich.

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