Hessen

Gesamt

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In Hessen existiert keine Regelung für ein Lobbyregister. Im Koalitionsvertrag von 2018 ist eine Regelung vereinbart.

In Hessen existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.

Im Jahr 2015 wurde in Hessen das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung geändert und die Karenzzeitregelung in § 8a BbgMinG eingeführt.

Die Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte sowie der Spenden ist in Hessen an die Verhaltensregeln des Bundes angelehnt. Die Offenlegungspflicht bezüglich einer Interessenverknüpfung bei der Ausschussarbeit ist noch optimierbar.

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