Gesamt
Unter rot-grüner Führung wurde im Jahr 2016 in den §§ 4a ff. Des Landesministergesetzes eine 12-monatige Karenzzeit eingeführt.
Diese Verhaltensregeln enthalten die begrüßenswerte Besonderheit, dass jede Nebentätigkeit anzuzeigen ist, für die Einnahmen anfallen, die 5 % der jährlichen Abgeordnetenbezüge übersteigen. Demgegenüber fällt die Anzeigepflicht hinsichtlich der hieraus erzielten Einnahmen schwach aus (lediglich 7-Stufen-Regelung). Die Problematik eines potenziellen Interessenskonflikts bei der Ausschussarbeit findet überhaupt keine Berücksichtigung.
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