Nordrhein-Westfalen

Gesamt

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In Nordrhein-Westfalen existiert keine Regelung für ein Lobbyregister.

In Nordrhein-Westfalen existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck. Das Parlament stellt jedoch die Stellungnahmen formaler Anhörungen online.

Unter rot-grüner Führung wurde im Jahr 2016 eine 12-monatige Karrenzzeit unter § 4b-c des Landesministergesetzes eingeführt.

Diese Verhaltensregeln enthalten die begrüßenswerte Besonderheit, dass jede Nebentätigkeit anzuzeigen ist, für die Einnahmen anfallen, die 5 % der jährlichen Abgeordnetenbezüge übersteigen. Demgegenüber fällt die Anzeigepflicht hinsichtlich der hieraus erzielten Einnahmen (lediglich 7-Stufen-Regelung) schwach aus. Die Problematik eines potenziellen Interessenskonflikts bei der Ausschussarbeit findet überhaupt keine Berücksichtigung.

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