Gesamt
Das Niedersächsische Landesparlament beschloss im Jahr 2019 unter rot-schwarzer Führung die Einführung einer Karenzzeitregelung. Sie ist in §7a LMinG,NI - Ministergesetz - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de) zu finden und sieht eine 18-monatige Karenzzeit vor.
Niedersachsen hat mit zwei Ausnahmen durchschnittliche Verhaltensregeln. Zum einen gibt es hinsichtlich der Offenlegung der Nebeneinkünfte nur die ehemalige 10-Stufen-Regelung des Bundes und zum anderen – dies ist noch gravierender – gibt es kein Verbot der Annahme von Direktspenden bzw. wenigstens deren Offenlegung.
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