Gesamt
In Niedersachsen existiert keine Regelung für ein Lobbyregister.
In Niedersachsen existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.
Die Niedersächsische Landesparlament beschloss im Jahr 2019 unter rot-schwarzer Führung die Einführungs einer Karenzzeitregelung. Sie ist in §7a Ministergesetz zu finden und sieht eine 18-monatige Karenzzeit vor.
Niedersachsen hat mit zwei Ausnahmen ordentliche Verhaltensregeln. Zum einen gibt es hinsichtlich der Offenlegung der Nebeneinkünfte nur die 10-Stufen-Regelung des Bundes und zum anderen – dies ist gravierend – gibt es keine Pflicht, erhaltene Zuwendungen (Direktspenden) offenzulegen.
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