Bremen

Gesamt

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In Bremen gibt es für die Senatsmitglieder keine Karenzzeitregelung.

Mit Ausnahme der Pflicht zur Nennung des steuerpflichtigen Betrags von Nebeneinkünften (etwa Gutachten, Vorträge) weisen die Verhaltensregeln erhebliche Mängel auf (etwa: keine Pflicht der Angabe von vor Mandatsantritt ausgeübten Tätigkeiten, keine Herstellung von Transparenz bei der Ausschussarbeit, keine Sanktionsmöglichkeiten). § 46b (1) Nr. 1 Abgeordnetengesetz ist bezüglich der Pflicht, vor dem Erwerb des Mandats ausgeübte Tätigkeiten anzuzeigen, noch nicht umgesetzt.

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