Gesamt
In Sachsen-Anhalt gibt es nach wie vor keine Regelungen zu Karenzzeiten. Bereits 2014 wurde ein Antrag zur entsprechenden Änderung des Ministergesetzes vom Landtag mit der Begründung abgelehnt, dass man die Karenzzeitenregelung auf Bundesebene abwarten wolle. Diese gibt es inzwischen seit 2015.
Die Verhaltensregeln bleiben hinsichtlich der Pflicht zur Anzeige der vor der Mandatsübernahme ausgeübten Tätigkeiten (nur wenn weniger als zwei Jahre zurückliegend), wie auch jener zur Anzeige der erzielten Nebeneinkünfte (nur 5-Stufen-Regelung) hinter den Anforderungen zurück. Erhaltene Zuwendungen (Spenden) müssen nicht veröffentlicht werden.
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