Sachsen-Anhalt

Gesamt

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In Sachsen-Anhalt existiert keine Regelung für ein Lobbyregister. Das dortige so bezeichnete “Lobbyregister” greift weder verpflichtend bei Kontaktaufnahme, noch werden die für ein Lobbyregister wesentlichen Informationen erfasst.

In Sachsen-Anhalt existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.

In Sachsen-Anhalt existiert keine Regelung zu Karenzzeiten. Im Jahr 2014 wurde ein Antrag zur Änderung des Ministergesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss abgelehnt. Im Anschluss wurde er vom Landtag mit der Begründung abgelehnt, dass man die damals noch nicht eingeführte Bundesregelung abwarten sollte. Hingegen gilt eine Karenzzeitregelung nur für StaatssekretärInnen sowie AbteilungsleiterInnen, also für die den MinisterInnen nachgeordneten Ebenen.

Die Verhaltensregeln bleiben hinsichtlich der Pflicht zur Anzeige der vor der Mandatsübernahme ausgeübten Tätigkeiten (nicht nur mehr als zwei Jahre zurückliegende werden erfasst) wie auch jener zur Anzeige der erzielten Nebeneinkünfte hinter den Anforderungen zurück (nur 5-Stufen-Regelung). Erhaltene Zuwendungen müssen nicht veröffentlicht werden.

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