Gesamt
In Brandenburg wurde im Jahr 2016 das Brandenburgische Ministergesetz geändert und in den §§ 5b – 5d die Karenzzeiten normiert.
Die Verhaltensregeln hat Brandenburg inzwischen etwas nachgeschärft, es fehlt aber weiterhin an einer wirksamen Sanktion bei Verstößen sowie der Pflicht bei der gesetzgeberischen Arbeit bestehende Interessenverknüpfungen offenzulegen.
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