Brandenburg

Gesamt

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In Brandenburg existiert keine Regelung für ein Lobbyregister. Das dortige so bezeichnete “Lobbyregister” ist weder verpflichtend bei Kontaktaufnahme, noch werden die für ein Lobbyregister wesentlichen Informationen erfasst.

In Brandenburg existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck.

In Brandenburg wurde im Jahr 2016 das Brandenburgische Ministergesetz (BbgMinG) geändert und die Karenzzeiten in § 5b-d BbgMinG normiert.

Diese Verhaltensregeln verfehlen auf gleich vier Gebieten die notwendigen Standards: Anzeige der vor der Mandatsübernahme ausgeübten Tätigkeiten, Anzeige der Nebeneinkünfte, Sanktionssystem und Pflicht zur Offenlegung potenzieller Interessenskonflikte bei der Mitarbeit in einem Ausschuss.

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