Lobbyranking 2026 · Bundesland im Detail
setzt sich zusammen aus
Das Lobbyregister ist relativ niederschwellig formuliert, mit überschaubaren Ausnahmen bei den Interessenvertreter:innen. Der Registrierungsanlass in Bezug auf die Exekutive betrifft allerdings nur den Kontakt zu den Minister:innen – das spart den Großteil der Lobbyarbeit aus. Wie auch bei den anderen Regeln zur Interessenvertretung in Deutschland erfolgt keine Offenlegung konkreter Lobbykontakte der Regierung. Der Fußabdruck ist vergleichbar der Bundesregelung in einer Verwaltungsvorschrift der Landesregierung geregelt. Auf dem Papier ist dieser Dank Verzicht auf eine Wesentlichkeitsschwelle etwas weitgehender als die Bundesregel - lässt aber mangels Details ebenso viel Auslegungsspielraum. Zwar soll der konkrete Einfluss von Interessenvertreter:innen auf die Erarbeitung Gesetze und Verordnungen erklärt werden. Wie im Bund existiert allerdings ein erhebliches Vollzugsdefizit.
Die früheren Offenlegungsregeln wurden – dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend – in Verhaltensregeln umbenannt. Erfreulicherweise wurden sie deutlich schärfer gefasst. Sie gelten seit April 2026.
Erklärung
Gibt es eine verbindliche Regelung sowohl für Abgeordnete im Parlament als auch für die Regierung (Ministerien)?
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Für das Funktionieren einer Demokratie ist die Integrität der handelnden Personen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In besonderem Maße gilt dies für den Prozess der Entstehung der Gesetze. Wir haben die entsprechenden Lobbygesetze in den deutschen Bundesländern miteinander verglichen.
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